
Antwort 08.10.2025 von Wilhelm Gebhard CDU
Ich habe kein Problem damit, wenn es zu einer Neuauszählung kommt. Voraussetzung dafür ist natürlich vorab eine rechtliche und juristische Prüfung.

Ich habe kein Problem damit, wenn es zu einer Neuauszählung kommt. Voraussetzung dafür ist natürlich vorab eine rechtliche und juristische Prüfung.
Wir setzen uns dafür ein, dass alle Verfahren zügig, aber dennoch gründlich bearbeitet werden
Die Entscheidung über eine mögliche Neuauszählung der Bundestagswahl liegt nicht im Ermessen einzelner Abgeordneter, sondern folgt einem klar geregelten, rechtsstaatlichen Verfahren.
Bei der Bundestagswahl ist das Verfahren deutlich komplexer: Es umfasst viel mehr Wahlbezirke, und mehrere Ebenen wie die Bundeswahlleiterin und die Wahlprüfungsausschüsse sind beteiligt.