Für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ab Geburt sind tatsächlich volle 8 Jahre Voraufenthalt der Eltern und eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis notwendig. Ich setze mich dafür ein, diese Frist auf 5 Jahre zu senken, damit mehr Kinder von Geburt an die Staatsangehörigkeit besitzen und sich nicht erst in ihrem Geburtsland einbürgern lassen müssen.
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Der richtige Weg für Ihre Tochter ist die Einbürgerung, entweder eigenständig oder unter den erleichterten Voraussetzungen der Miteinbürgerung, wenn Sie sich einbürgern lassen
Was sich durch das neue Gesetz ändern wird, ist die Handhabung der Mehrstaatigkeit. Wenn Sie sich erfolgreich einbürgern lassen können, könnten Sie also nach dem neuen Gesetz die türkische Staatsangehörigkeit behalten.
Die Neuregelung des automatischen Erwerbs bezieht sich nur auf Kinder, bei denen die Eltern bei der Geburt die entsprechende Voraufenthaltszeit (also bisher 8, bald 5 Jahre) erfüllt hatten
Wenn es nach russischem und ukrainischen Recht möglich ist, die drei Staatsangehörigkeiten zu führen, wird dies möglich sein
Damit sie nicht wieder komplett "von vorne" beginnen müssen, empfehle ich Ihnen, das Gespräch mit Ihrer zuständigen Behörde zu suchen und Ihren Fall gegebenenfalls zurückzustellen