Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Ich habe letzte Woche für das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) und für den Entschließungsantrag gestimmt. Mit dem Gesetz sollen alle Leistungsbereiche in die einnahmeorientierte Ausgabenpolitik einbezogen werden. Dies gilt auch für die psychotherapeutische Versorgung. Die Vergütung wird künftig – wie bereits früher – wieder in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) überführt.
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
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Es lässt sich nicht zu jedem Thema und auf jede Einzelfrage gleich detailliert antworten. Besonders bei laufenden Gesetzgebungsverfahren ist dies manchmal schwierig. Deshalb habe ich bei den von Ihnen angesprochenen Fragen auf besagte frühere Antwort Bezug genommen.
Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass dieses Instrument der Angemessenheitsprüfung Basis für die nun gestoppte Honorarkürzung gewesen sei. Seitens der SPD wird mit der Streichung die Intention verfolgt Kürzungen zu vermeiden, anstatt für weitere Honorarkürzungen zu sorgen.
Psychische Erkrankungen verdienen die gleiche Aufmerksamkeit, die gleiche Wertschätzung und den gleichen Anspruch auf eine gute Versorgung wie körperliche Erkrankungen