Stimmen Sie morgen für den Änderungsantrag Nr. 15 und damit für den Wegfall der psychotherapeutischen Angemessenheitsprüfung? Wie rechtfertigen Sie diesen Kahlschlag für die Versorgung in Boostedt?
Sehr geehrte Frau R.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich habe letzte Woche für das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) und für den Entschließungsantrag gestimmt. Mit dem Gesetz sollen alle Leistungsbereiche in die einnahmeorientierte Ausgabenpolitik einbezogen werden. Dies gilt auch für die psychotherapeutische Versorgung. Die Vergütung wird künftig – wie bereits früher – wieder in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) überführt. Das derzeitige Finanzvolumen für diesen Bereich bleibt dabei erhalten und wird entsprechend dem Grundsatz der Beitragssatzstabilität fortentwickelt. Zudem wird sichergestellt, dass die für die psychotherapeutische Versorgung vorgesehenen Mittel nicht für andere Versorgungsbereiche verwendet werden.
Die Belange psychisch erkrankter Menschen haben für uns einen hohen Stellenwert. Psychische Erkrankungen zählen zu den häufigsten Ursachen für lange Krankheitsausfälle, und die Zahl der Betroffenen nimmt seit Jahren zu. Gerade für Kinder und Jugendliche muss eine gute, verlässliche und niedrigschwellige Versorgung sichergestellt sein. Einschränkungen in der psychotherapeutischen Versorgung würden langfristig nicht nur die Patientinnen und Patienten belasten, sondern auch zu höheren Kosten für die Versichertengemeinschaft führen. Eine kontinuierliche und bedarfsgerechte Versorgung bleibt deshalb unser zentrales Ziel.
Aus diesem Grund hat der Gesundheitsausschuss einen Entschließungsantrag beschlossen, der die Bundesregierung auffordert, zeitnah ergänzende Regelungen vorzulegen. Vorgesehen sind:
- Regelungen, welche die Versorgungskontinuität begonnener Behandlungen über den 31. Dezember 2026 hinaus bis zum Abschluss der Behandlung sicherstellen,
- Regelungen, die Ausnahmefälle von der MGV bei Leistungen der Kinder- und Jugendlichen- Psychotherapeuten und Fachtherapeuten für Kinder und Jugendliche, sowie für Behandlungen von schwer psychisch kranken Versicherten entsprechend der G-BA-Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung, insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf (KSVPsych-RL) als auch von als dringlich festgelegten Fällen vorsehen, um dafür eine extrabudgetäre Vergütung zu schaffen, und
- Regelungen, die den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beauftragen, bis spätestens zum 31. Dezember 2026 eine Regelung zur Feststellung der Dringlichkeit einer Behandlung im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde zu erarbeiten und zu definieren.
Darüber hinaus werden Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten durch den Wegfall des Konsiliarberichts in bestimmten Fällen von Bürokratie entlastet.
Es bleibt das Ziel der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, eine qualitativ hochwertige und am Bedarf orientierte psychotherapeutische Versorgung sicherzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
Sandra Carstensen, MdB
