Zahlreiche Verbesserungen für die Leistungsberechtigten im Rahmen der Bürgergeldreform sind auch in der Sozialhilfe übernommen worden und kommen damit auch den Leistungsberechtigten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zugute.
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Aufgrund des in der Sozialhilfe geltenden Nachrangprinzips, zu der auch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gehört, ist eine vollständige Nichtberücksichtigung von erwirtschaftetem Erwerbseinkommen bei gleichzeitigem Bezug dieser Sozialleistung nicht möglich
Grundsätzlich darf die Energiepauschale NUR einmal pro Person ausgezahlt werden – die Finanzämter „wachen“ mit Hilfe der Steuererklärung jeder Person darüber, dass das auch tatsächlich so geschieht bzw. über den Steuerbescheid „verrechnet“ wird
Ich teile Ihre Einschätzung, dass unser Rentensystem in den kommenden Jahren an seine Grenzen stoßen wird. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Der demographische Wandel sorgt kontinuierlich dafür, dass immer weniger Steuerzahler für immer mehr Rentner einzahlen.
Leider liegt das an der Festsetzung, dass die Energiepreispauschale an eine aktive Beschäftigung geknüpft ist.
Ich kann Ihre Frustration durch die aktuell sehr angespannte Lage nachempfinden, möchte aber darauf hinweisen, dass ich keinesfalls die Auszahlung der Energiepauschale an Rentner kritisiere.