(...) Er ist nun abzuwarten, welche Änderungen das Meldegesetz im weiteren parlamentarischen Verfahren, also den Beratungen im Bundesrat und ggf. Vermittlungsausschuss, erfahren wird. (...)
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(...) Wir haben mit dem neuen Meldegesetz die Bürgerrechte gestärkt und uns soweit es nur ging gemeinsam mit dem Koalitionspartner für liberale Ziele eingesetzt. Wir haben mit der Widerspruchsmöglichkeit gegen Adresshandel und Werbung etwas geschaffen, was das Melderechtsrahmengesetz und alle Landesmeldegesetze nicht enthalten. Wir sind auch nicht gegen den Einwilligungsvorbehalt, er war nur nicht mehrheitsfähig. (...)
(...) Und zu Ihrer zweiten Frage: So ist Koalitionsarbeit. Es gibt nur gemeinsame Anträge, die das Ergebnis interner Verhandlungen darstellen. (...)
(...) Dass der Bundestag zum Teil mit nur wenigen Anwesenden im Plenum Abstimmungen vornimmt, ist ebenfalls durchaus nicht unüblich. Zwar ist der Bundestag laut Geschäftsordnung beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist. Aber diese Regelung führt nicht automatisch zur Rechtswidrigkeit von Beschlüssen, die mit einer geringeren Anzahl an mitwirkenden Abgeordneten zustande gekommen sind. (...)
(...) Zuletzt darf ich darauf hinweisen, dass das Petitionsrecht nicht nur ein Grundrecht der Bürger sondern auch ein Recht des Parlamentes ist, sich mit einzelnen Anliegen zu befassen. Dieses Recht haben sich die Parlamente in der Frühzeit der demokratischen Entwicklung erkämpfen müssen. (...)
(...) Finden sich dann bei der Zählung nicht ausreichende Abgeordnete ein, dann hebt der Sitzungsleiter (der Bundestagspräsident oder einer seiner Stellvertreter) die Sitzung auf. In der Praxis wird die Beschlussfähigkeit hin und wieder angezweifelt, dann müssen alle Abgeordneten ihre oben beschriebenen Beschäftigungen abbrechen und unverzüglich im Plenum erscheinen, um an der Zählung teilzunehmen. Im regulären Parlamentsbetrieb arbeitet der Bundestag jedoch mit einem eher klein besetzen Plenum, um die Arbeitsfähigkeit zu gewährleisten. (...)