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In einem Eckpunktepapier zu einem Gesetzesvorhaben sind Details oft noch nicht abschließend geklärt, dies erfolgt in der Abstimmung zwischen den fachlich involvierten Ministerien und später auch im Parlament.
Das Straßenverkehrsgesetz enthält in § 7 StVG bereits das Prinzip der Halterhaftung.
Die aktuellen Pläne der Bundesregierung vergessen komplett den Jugendschutz vor dem nachweislich für Heranwachsende schädlichen Cannabis.
Da der Entwurf zur ersten Säule unseres Cannabis-Gesetzes noch nicht offiziell vorliegt, kann ich Ihnen hierzu noch keine Details nennen.
Die Regelungen der ersten Säule sollen so ausgestaltet werden, dass es keiner Zustimmung des Bundesrates bedarf