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Der Bund vergleicht seine zukünftige Besoldung sehr wohl mit denen der Länder.
Sie können sich darauf verlassen, dass wir die Reform des Abstammungsrechts so zügig wie möglich vorantreiben.
Diesem Anspruch des Kindes auf angemessenen Unterhalt korrespondiert eine Unterhaltspflicht der Eltern. Diese Unterhaltspflicht dient dem Schutz des Kindes und seinem Recht auf eine kindgerechte Lebensführung und steht deshalb nicht zur Disposition.
Für uns hat das Wohl der Kinder allerhöchste Priorität. Daher werden wir in familiengerichtlichen Verfahren den Kinderschutz stärken und uns auf allen Ebenen für eine besondere Berücksichtigung des Kindeswohls starkmachen.
Ich teile ihre Sorge, kann aber aus Mangel an Fachkenntnis hier leider kaum etwas tun, fürchte ich. Unterstützen werde ich dennoch jede sinnvolle Maßnahme.