Ich muss Sie um Verständnis dafür bitten, dass ich Ihre Frage dazu nicht beantworten kann. Mir ist der Vorgang nicht bekannt.
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Parteistiftungen leisten einen wichtigen Beitrag zur politischen Bildung und einer pluralen Demokratie.
Den Zweck der Finanzierung der parteinahen Stiftungen zu hinterfragen kann ich selbstverständlich verstehen, jedoch sollte man diese nicht mit der Parteienfinanzierung vermengen.
Stiftungen sind sehr wichtige Instrumente der politischen Bildung und tragen weltweit der Fortbildung junger Menschen bei. Sie bieten Förderprogramme zur Begabtenförderung und ermöglichen, einen Schritt näher zur Chancengleichheit zu kommen. In dem kürzlich erlassenen Urteil geht es darum, dass die Gelder, die Parteistiftungen zu Gute kommen, gesetzlich geregelt werden sollen. Es geht nicht um die Frage, ob es diese überhaupt geben soll.
Eine Nachschärfung des Lobbyregistergesetzes wird aktuell noch aktiv erarbeitet.