Ein im April dieses Jahres vorgelegter Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums dazu befindet sich aktuell noch in der Abstimmung.
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Die zweite Stufe der Anpassung der Alimentation an die Vorgaben des BVerfG befindet sich derzeit in der Verbändebeteiligung. Dieses Verfahren ist bei allen Landesgesetzen vorgesehen, um frühzeitig die Interessen und die Argumente der zu beteiligenden Verbände mit abwägen zu können.
Die Anhebung der Grundgehaltstabelle ist wünschenswert aufgrund der Ruhegehaltsfähigkeit und Gegenstand der derzeitigen Prüfung.
Das ist keine Fortentwicklung der Rechnung, das ist komplett neu.
Im Anschluss wird das zuständige Finanzministerium diese prüfen und bei Bedarf noch einmal entsprechende Anpassungen vornehmen.
Dass diese herausfordernd sind, liegt auf der Hand. Deshalb ist es richtig und notwendig, dass der Bund sorgsam mit Steuergeldern umgeht und seiner Vorbildfunktion gerecht wird.