(...) Denn die Hilfe beim Sterben, wie sie in der ambulanten und stationären Hospizarbeit und in der Palliativmedizin so segensreich praktiziert wird, ist aus meiner Sicht der richtige Weg. Strafbar ist seit 2015 lediglich das Geschäft mit dem Tod, denn der Tod darf keine Dienstleistung sein. (...)
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(...) Wie weit kann die Selbstbestimmung der oder des Sterbenden gehen? Wie selbstbestimmt kann eine Entscheidung für das Sterben überhaupt sein? Sollten die Betroffenen davor geschützt werden, dass Dritte im eigenen Interesse auf sie Einfluss nehmen? (...)

(...) Ich vermute, dass sich Ihre Frage zur Sterbehilfe auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom März 2017 bezieht. Bundesgesundheitsminister Gröhe steht es frei, sich zu diesem Urteil zu äußern. (...)
(...) Ich gestehe, zum Themenkomplex der Sterbehilfe (durch Ärzte, durch Organisationen, etc.) habe ich noch keine abschließende Meinung. Da es sich um eine Gewissensentscheidung handelt, gab es bei der letzten Debatte zu diesem Thema im Jahr 2015 im Bundestag sogar parteiübergreifende Anträge (siehe http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/18/18134.pdf#P.13136) . (...)