Antwort 07.02.2024 von Günter Rudolph SPD
Der geltende Leistungskatalog soll überprüft und bedarfsgerecht angepasst werden. Auch soll die Beihilfegewährung für gesetzlich Beihilfeberechtigte (sogenannte Sachleistungsbeihilfe) überprüft werden.
Der geltende Leistungskatalog soll überprüft und bedarfsgerecht angepasst werden. Auch soll die Beihilfegewährung für gesetzlich Beihilfeberechtigte (sogenannte Sachleistungsbeihilfe) überprüft werden.
Wir werden daher mit der Aufstellung des neuen Doppelhaushalts im nächsten Jahr dieses wichtige Thema intensiv beraten und versuchen die Frage hinsichtlich der Finanzierung zu klären.
Auch die Beihilfegewährung für gesetzlich versicherte Beihilfeberechtige (sogenannte Sachleistungsbeihilfe) wird evaluiert werden. Das Ergebnis dieser Evaluierung gilt es abzuwarten.
Als SPD-Fraktion im Düsseldorfer Landtag befürworten wir weiterhin die pauschale Beihilfe für Beamte und Bestandsbeamte.