(...) Zur Sache: Es ist richtig, dass der Deutsche Bundestag in dieser Woche in 1. Lesung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention debattieren wird. Dieser sieht im Wesentlichen eine Masernimpfpflicht für Kinder bis 14 Jahren sowie eine Impfpflicht für Personal in Gesundheitsberufen und Kitas vor. (...)
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(...) Für eine auf einzelne Krankheiten bezogene Impfpflicht stellt der Wissenschaftliche Dienst in seiner Ausarbeitung hingegen fest, dass sich Fragen zur Angemessenheit einer Maßnahme nicht pauschal beantworten lassen. Hier muss abgewogen werden, ob der „[…] Eingriff in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der zu impfenden Menschen unter Inkaufnahme möglicher Impfschäden zugunsten des Schutzes von Gesundheit und des Lebens anderer Menschen angemessen erscheint“ (S.5). (...)
(...) Wir können Ihnen dennoch kurz mitteilen, dass auch Frau Zeulner die Impfpflicht sehr kritisch sieht und dies auch bereits innerhalb der Fraktion und auch gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium mitgeteilt hat. Sie ist keine Impfgegnerin an sich, sieht aber in dem Zwang - auch aus verfassungsrechtlichen Gründen - nicht das richtige Mittel. Gerade auch der von Ihnen zitierte Absatz aus dem Gutachten bezieht sich auf diese Bedenken. (...)
(...) Mit unseren bisherigen Bemühungen zur Steigerung der Impfbereitschaft haben wir Masern nicht eliminieren können. Nach wie vor gibt es zum Teil erhebliche Impflücken und es kommt zu schwerwiegenden Masernausbrüchen. (...)
(...) Die Frage nach einer verfassungsrechtlichen Rechtfertigung kann ich Ihnen nicht abschließend beantworten. (...)