Frage an Edgar Franke bezüglich Gesundheit

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Frage von Alexandra S. •

Frage an Edgar Franke von Alexandra S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr. Franke,

die derzeitige gesellschaftliche und politische Entwicklung durch die Diskussion über die Einführung einer Masernimpfpflicht beschäftigt mich sehr.
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat sich bereits 2016 im Rahmen der Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 019/06 mit der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer Impfpflicht beschäftigt.
In dieser Ausarbeitung (S. 5-6) ist festgehalten, dass eine generelle Impfpflicht mit dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit nicht vereinbar ist: „In der Abwägung [beider Positionen] sind außerdem die Schwere der Gefahr sowie die Wahrscheinlichkeit einer Infektion zu berücksichtigen. [...] Im Falle einer Maserninfektion beträgt die Sterblichkeit in Deutschland laut RKI dagegen nur 0,1 Prozent. [...] Ergibt die Abwägung im Ergebnis nur ein geringes Risiko, dürfte eine generelle Impfpflicht ein Eingriff in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art 2 Abs. 2 GG darstellen, der verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen wäre.“
Wie begründen Sie es, dass drei Jahre nach dieser Ausführung des Wissenschaftlichen Dienstes eine Masernimpfpflicht (und gleichzeitig durch den Kombinationsimpfstoff auch eine für Mumps, Röteln und ggf. sogar Windpocken) eingeführt werden soll? Wie ist das verfassungsrechtlich zu rechtfertigen?

Mit freundlichen Grüßen
Alexandra Schirm

https://www.bundestag.de/resource/blob/413560/40484c918e669002c4bb60410a317057/wd-3-019-16-pdf-data.pdf

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Sehr geehrte Frau S.,

wir dürfen Masern nicht verharmlosen, denn sie sind keine leichte Kinderkrankheit, sondern können zu Folgeinfektionen und zum Tod führen. Wer nicht geimpft ist, gefährdet sich selbst und auch die Menschen in seinem Umfeld. Personen, die aus Alters- oder gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, sind auf eine hohe Durchimpfungsrate angewiesen.

Mit unseren bisherigen Bemühungen zur Steigerung der Impfbereitschaft haben wir Masern nicht eliminieren können. Nach wie vor gibt es zum Teil erhebliche Impflücken und es kommt zu schwerwiegenden Masernausbrüchen. Hinzu kommen massive Warnungen internationaler Organisationen vor einer alarmierenden weltweiten Zunahme von Masernfällen.

Die SPD-Bundestagsfraktion hält die Masernimpfpflicht für ein angemessenes und notwendiges Mittel. Es geht uns um den Schutz der gesamten Bevölkerung, daher halten wir eine Impfpflicht für ein vertretbares Mittel.

Im Hinblick auf die Grundrechte des einzelnen, haben wir es uns nicht leicht gemacht, denn das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist durchaus ernst zu nehmen. Es wird rechtlich m. E. nicht leicht sein, einen Zwang zur Masernimpfung durchzusetzen. Darauf hat der wissenschaftliche Dienst des Bundestags schon Anfang 2016 verwiesen.

Die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfs der Bundesregierung werden wir daher im Gesundheitsausschuss im Rahmen einer Sachverständigenanhörung intensiv behandeln.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Edgar Franke

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