Antwort 31.08.2020 von Franziska Müller-Rech FDP
(...) Betroffene Menschen können sich daher – wie bereits von Ihnen erwähnt – mit einem Attest von der Maskenpflicht befreien lassen. (...)
(...) Betroffene Menschen können sich daher – wie bereits von Ihnen erwähnt – mit einem Attest von der Maskenpflicht befreien lassen. (...)
Hinsichtlich der Regelungen in Nordrhein-Westfalen wenden Sie sich bitte an Ihre Behörden und Abgeordneten vor Ort.
Ihre Frage, wer dafür haftet, wenn eine Person durch das Tragen einer Corona-Schutzmaske einen körperlichen Schaden erleidet, weil eine Maskenunverträglichkeit auftritt, ist zugegebener Maßen eher theoretischer Natur.
(...) Hochschulen können Präsenzvorlesungen durchführen. Viele entscheiden sich zu einer Kombination aus Präsenzphasen und Onlineangeboten. (...)