Frage an Joachim Herrmann bezüglich Gesundheit

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Joachim Herrmann
CSU
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Frage von Peter A. •

Frage an Joachim Herrmann von Peter A. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter H. Herrmann,

ich bitte sie um Erklärung dieses Haftungsausschlusses.

2. https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Gesundheit-und-Umwelt/Infektionsschutz/Neuartiges_Coronavirus/Mund-Nasen-Bedeckung.html

Ich verstehe das nicht. Ich muss bei nichteinhalten Strafe zahlen und wenn ich einen Schaden habe sollte, dann kommt die Stadt nicht dafür auf?

Danke.

MfG
Peter Arnold

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CSU

Sehr geehrter Herr Arnold,

vielen Dank für Ihre Zuschrift, in der Sie mich um Erklärung eines Haftungsausschlusses bitten, den Sie auf der Internetseite der Stadt München gefunden haben.

Ich habe mir die von Ihnen angegebene Seite aufmerksam angesehen. Diese scheint jedoch inzwischen überarbeitet worden zu sein, da mir der von Ihnen monierte Haftungsausschluss nicht ersichtlich war. Gerne antworte ich Ihnen jedoch allgemein auf das Thema Mund-Nasen-Bedeckung als Schutzmaßnahme gegen Corona.

In Bayern besteht eine eingeschränkte sogenannte Maskenpflicht, insbesondere bei der Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV), des öffentlichen Fernverkehrs und des Flugverkehrs sowie in Geschäften. Durch die Maskenpflicht soll die Ausbreitungsgeschwindigkeit des Coronavirus in der Bevölkerung verlangsamt werden. Dabei geht es zuallererst nicht um den eigenen Schutz, sondern darum, andere Personen vor Ansteckung durch Tröpfcheninfektion zu schützen. Durch Bedeckung von Mund und Nase können andere Personen vor Partikeln geschützt werden, die beim Husten, Niesen oder Sprechen freigesetzt werden.
Wie ich zu meiner Freude immer wieder persönlich und anhand der Ergebnisse von Schwerpunktkontrollen feststellen kann, verhält sich der Großteil der Bevölkerung hierbei sehr verantwortungsbewusst und beachtet die bestehenden Regelungen. Die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger befürwortet zudem das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausdrücklich und erachtet dies als zwingend erforderlich, um dem Coronavirus weiterhin erfolgreich die Stirn zu bieten.

Die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung schreibt keine bestimmte Beschaffenheit (zu Material, Stoffdichte, Größe, Form und Tragweise) der Mund-Nasen-Bedeckung vor. Wie aus der Bezeichnung hervorgeht, liegt eine Eignung aus rechtlicher Sicht dann vor, wenn Mund und Nase durch die Maske beim Tragen bedeckt werden. Dies wird zum Beispiel durch sogenannte Alltagsmasken (auch Community-Masken genannt) erreicht.

Derartige „einfache“ Mund-Nasen-Bedeckungen genügen in der Regel jedoch nicht den für Medizinische Gesichtsmasken oder persönliche Schutzausrüstung wie partikelfiltrierende Halbmasken einschlägigen Normanforderungen bzw. haben nicht die dafür gesetzlich vorgesehenen Nachweisverfahren durchlaufen. Sie dürfen daher nicht als Medizinprodukte oder Gegenstände persönlicher Schutzausrüstung in Verkehr gebracht und nicht mit entsprechenden Leistungen oder Schutzwirkungen ausgelobt werden. Ich kann mir vorstellen, dass der von Ihnen monierte Haftungsausschluss sich darauf bezogen hatte. Sollte dies so gewesen sein, so weist dies jedoch keinerlei Zusammenhang zur Maskenpflicht und etwaigen Bußgeldtatbeständen auf.

Näheres zu den verschiedenen Masken und ihrer Schutzwirkung finden Sie auch auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege, auf den Seiten des Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie auf der Homepage des Bundesamts für Arzneimittel und Medizinprodukte.

Ich bedanke mich nochmals für Ihre Zuschrift und wünsche Ihnen für die gegenwärtig noch immer nicht einfache Zeit Gesundheit und alles Gute!

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL

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