Antwort 11.08.2022 von Kirsten Kappert-Gonther BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der Genehmigungsvorbehalt hat sich nicht bewährt, da eine wirtschaftliche Betrachtungsweise, die einer angemessenen Therapie entgegensteht, nicht ausgeschlossen werden kann
Der Genehmigungsvorbehalt hat sich nicht bewährt, da eine wirtschaftliche Betrachtungsweise, die einer angemessenen Therapie entgegensteht, nicht ausgeschlossen werden kann
Das Gesetz war ein Meilenstein, doch in der Praxis hat sich herausgestellt, dass hohe Hürden für Patient*innen, die auf Cannabis als Medizin angewiesen sind, bestehen.
Daher muss das Ziel sein, die EU zu überzeugen (genauso wie dann den Bundesrat) und unsere Argumente sind da auch durchaus stichhaltig.