Antwort 30.10.2024 von Silke Launert CSU
Generell kann bei Mängeln, die nach dem Kauf einer Immobilie auftreten, wie bspw. die Abweichung der Wohnfläche, eine Sachmängelhaftung rechtlich geltend gemacht werden.
Generell kann bei Mängeln, die nach dem Kauf einer Immobilie auftreten, wie bspw. die Abweichung der Wohnfläche, eine Sachmängelhaftung rechtlich geltend gemacht werden.
Ich darf Sie bitten Ihre Frage an den zuständigen Bayerischen Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr Christian Bernreiter, MdL zu richten, der Ihnen sicherlich gerne weiterhelfen wird
Nach wie vor halte ich die Abkehr der Degewo von einer Bebauung mit Ein- und Zweifamilienhäusern für einen Fehler und unterstütze die Bürgerinitiative.
für Radwege an Bundesstraßen ist, soweit ich orientiert bin, dass Land zuständig.
Bedenkenträger in den Behörden haben eine zivile Nutzung des ehemaligen Flughafens in Sperenberg bisher verhindert.