Der § 26a AsylG ist nicht anzuwenden auf Staaten, die am Dublin-System teilnehmen. Aktuell arbeiten wir an einem verbindlichen europäischen Verteilmechanismus.
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Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 14.12.2023 von Katharina Dröge BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort ausstehend von Friedrich Merz CDU
Antwort 21.11.2023 von Alexander Throm CDU
Tatsächlich handelt es sich bei den wiederholten Anträgen, die offensichtlich nicht wegen einer veränderten Sachlage, sondern nur zur Verlängerung oder Erneuerung des Verbleibs und der Versorgung in Deutschland gestellt werden, um einen unhaltbaren Zustand.
Antwort 11.04.2024 von Hubertus Heil SPD
Auf der anderen Seite haben wir bereits jetzt einen akuten Fach- und Arbeitskräftemangel. Das bedeutet, dass uns bis 2035 sieben Millionen Fach- und Arbeitskräfte am Arbeitsmarkt fehlen, wenn wir jetzt nicht handeln.
Antwort 25.10.2023 von Katharina Dröge BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
In Deutschland gibt es ein Grundrecht auf Asyl. Die Einstufung des Herkunftslandes als sicher schließt ein Recht auf Asyl nicht grundsätzlich aus.
Antwort ausstehend von Annalena Baerbock BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN