Antwort 25.08.2021 von Helge Limburg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Im zweiten Teil des Gesetzentwurfes schlagen wir schließlich eine Auflistung von Dingen vor, die proaktiv veröffentlicht und ins Internet gestellt werden müssen.
Im zweiten Teil des Gesetzentwurfes schlagen wir schließlich eine Auflistung von Dingen vor, die proaktiv veröffentlicht und ins Internet gestellt werden müssen.
(...) In Bayern ist die Möglichkeit zur Einsicht in Daten und Akten durch das Bayerische Datenschutzgesetz geregelt. (...)
(...) Bayern hat die Informationsfreiheit jedoch nicht in einem eigenen Informationsfreiheitsgesetz, sondern in Artikel 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes verankert: (...)