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Vorgesehen ist, dass bis zum 31.März 2024 eine Arbeitsgruppe einen THC Grenzwertfür das Führen von KFZ im Straßenverkehr vorschlagen soll. Die Festschreibung soll anschließend durch den Gesetzgeber erfolgen.
Das Straßenverkehrsgesetz enthält in § 7 StVG bereits das Prinzip der Halterhaftung.
Diese Grenze bezieht sich nicht auf Ihren Haushalt.
Dass Kriminelle gut an der Droge verdienen, ist allerdings kein Argument für eine Legalisierung.
Da der Entwurf zur ersten Säule unseres Cannabis-Gesetzes noch nicht offiziell vorliegt, kann ich Ihnen hierzu noch keine Details nennen.