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Als Landtagsabgeordnete bin ich nicht Mitglied des Deutschen Bundestags und habe daher keinen Einfluss auf die Bundesgesetzgebung, da ich nur Gesetzesinitiativen in den Bayerischen Landtag einbringen kann bzw. über entsprechende Gesetzesinitiativen des Bayerischen Landtags abstimmen darf
Die Diskussion über die Zukunft der psychotherapeutischen Vergütung ist mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ausdrücklich nicht beendet. Ich werde mich deshalb im weiteren parlamentarischen Verfahren weiterhin dafür einsetzen, dass notwendige Nachsteuerungen vorgenommen werden und sich die Versorgungssituation nicht verschlechtert.
Psychologische Versorgung ist wichtig, deshalb haben wir trotz Kompromissen viele Verbesserungen erreicht und mit einem Entschließungsantrag weitere vereinbart.