Wie wollen Sie verhindern, dass durch das aktuelle GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz weitere Verschlechterungen der Psychotherapeutischen Versorgung entstehen?
Kurz vor der abschließenden Beratung im Gesundheitsausschuss werden Änderungsanträge zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz bekannt, die den gesetzlichen Anspruch auf eine angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen ersatzlos streichen sollen. Im Eilverfahren, vorbei an der öffentlichen Debatte, soll der ambulanten Psychotherapie der finanzielle Boden entzogen werden. Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) hat die Änderungsanträge in einer eigenen Stellungnahme rechtlich eingeordnet. Das Aktionsbündnis Psychotherapie e.V. stützt sich auf diese Einschätzung und macht deutlich, was sie politisch bedeutet. Der Anspruch auf Mindestvergütung ist kein Verwaltungsdetail, das man mal eben streicht. Das Bundessozialgericht hat immer wieder bestätigt: Eine angemessene Vergütung zeitgebundener psychotherapeutischer Leistungen ist verfassungsrechtlich geboten, verankert im Grundrecht auf Berufsfreiheit (Art. 12 GG) in Verbindung mit dem Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG).
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Grundsätzlich vorab: Das Gesetzliche-Krankenversicherungs-Beitragsstabilisierungsgesetz ist nicht optimal, es ist kein großer Wurf und nicht die Reform, die das Gesundheitssystem gerade dringend bräuchte. Stattdessen werden Einsparungen an Stellen gemacht, an denen wir sie besser nicht machen sollten. Das liegt nicht daran, dass dies der Position der SPD entsprechen würde, sondern daran, dass wir schmerzhafte Kompromisse machen mussten. Wir haben als SPD klare Vorstellungen von einer gerechten GKV, aber diese sind in den vergangenen Wochen des Öfteren mit den Vorstellungen der Union kollidiert. Es war aber wichtig, Einigungen zu finden, denn das Beitragsstabilisierungsgesetz muss die GKV stabilisieren und sie finanziell auf ein sicheres Fundament stellen. Ohne Eingriff würde die GKV langfristig nicht finanziell überleben können, und Beiträge würden enorm steigen.
Das Gesetz zur GKV-Reform hält sich eng an die 66 Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit und wurde dennoch hart verhandelt. Die SPD hat sich in den Verhandlungen im Kabinett und im parlamentarischen Verfahren immer für ein solidarisches Prinzip eingesetzt und dies in großen Teilen auch gegen anderslautende Vorschläge aus dem Gesundheitsministerium durchgesetzt. Unser Ziel war und ist immer eine Stabilisierung der Beiträge der GKV und damit der Schutz der Arbeitnehmer*innen vor höheren Belastungen. Zugleich wollen wir Patient*innen und Versicherte nicht über Gebühr belasten und weiterhin ein hohes Qualitäts- und Leistungsniveau sicherstellen.
Insgesamt kann man sagen (und mir ist bewusst, dass das bei den vielen negativen Punkten seltsam klingt), dass wir als SPD-Fraktion und auch die Mitglieder des Kabinetts aus diesem Gesetzesverfahren das Bestmögliche herausgeholt haben. Die Entwürfe aus dem Gesundheitsministerium wurden grundlegend überarbeitet und an vielen Stellen konnten wir entscheidende Kurskorrekturen vornehmen. Klar ist aber, dass wir uns bei allem mit dem Koalitionspartner CDU/CSU einigen müssen. In den Verhandlungen mussten auch wir Zugeständnisse machen. Jetzt kann man schlussfolgern, dass die SPD ja die Koalition auch verlassen kann oder zumindest damit drohen – aber die Lage für unser ist wirklich ernst. Wir sind in dieser Koalition, weil wir in einer schwierigen Lage Verantwortung übernommen haben, es war keine andere demokratische Koalition möglich, und wenn wir als SPD jetzt aussteigen würden, drohten Schwarz-Blau oder Neuwahlen, die auch kein besseres Ergebnis für unser Land bringen würden.
Dennoch ist für uns klar: Koalitionsfrieden und Verantwortung dürfen keine Argumente sein, um Kritik verstummen zu lassen oder alles durchzuwinken. Wir arbeiten aktuell an jedem Gesetzesvorhaben mit derselben Maxime, nämlich der, den bestmöglichen Kompromiss zu erzielen. Dennoch darf man nicht den Fehler machen und den Kompromiss als Position der SPD zu sehen. Das gilt bei so ziemlich jedem Koalitionskompromiss und auch bei der GKV. Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass wir unser Gesundheitssystem nur dann auf sichere Beine stellen können, wenn alle in eine Kasse einzahlen und wir das Zwei-Klassen-System endlich überwinden. Als SPD setzen wir uns seit vielen Jahren für die Bürgerversicherung ein, in die Angestellte, Selbstständige und Beamt*innen einzahlen. Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz ist ein Spargesetz und kann nur eine Übergangslösung sein. Langfristig verlieren wir das Ziel einer Bürger*innenversicherung nicht aus den Augen. Gleichzeitig müssen die vereinbarten Strukturreformen konsequent vorangetrieben und umgesetzt werden. Ziel ist eine zügige und zugleich nachhaltige Verbesserung unseres Gesundheitssystems. Damit diese Transformation gelingen kann, brauchen wir jetzt eine finanziell stabile GKV.
Weil gerade beim Thema Psychotherapie große Bedenken hinsichtlich der Vorschläge des BMG bestanden, hat sich die Arbeitsgruppe Gesundheit der SPD-Bundestagfraktion mehrmals in den Austausch mit den Spitzenverbänden der psychotherapeutischen Versorgung begeben und wird dies auch weiterhin tun. Psychische Erkrankungen gehören zu den großen gesundheitlichen Herausforderungen unserer Zeit. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist deshalb klar: Menschen, die auf psychotherapeutische Hilfe angewiesen sind, dürfen nicht die Leidtragenden notwendig gewordener Maßnahmen zur Konsolidierung der gesetzlichen Krankenversicherung sein.
Uns ist bewusst, dass insbesondere die Wiedereingliederung psychotherapeutischer Leistungen in die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung (MGV) bei vielen Patientinnen und Patienten sowie bei Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Verunsicherung ausgelöst hat. Deshalb haben wir im parlamentarischen Verfahren ausdrücklich darauf geachtet, dass die Versorgung gesichert bleibt. Im Übrigen werden wir die Auswirkungen genau im Blick behalten und - falls erforderlich - nachsteuern. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht vor, dass laufende Psychotherapien, die vor dem 31. Dezember 2026 begonnen, beantragt und genehmigt wurden, auch im Jahr 2027 ohne Honorarkürzungen weitergeführt werden können. Zudem wurde sichergestellt, dass die bisher für psychotherapeutische Leistungen bereitgestellten Vergütungsmittel auch innerhalb der MGV weiterhin exklusiv der psychotherapeutischen Versorgung zur Verfügung stehen.
Ergänzend sind wir auch bereits mit unserem Koalitionspartner im Rahmen eines Entschließungsantrages zum Beitragssatzstabilisierungsgesetz übereingekommen, ergänzende Verbesserungen für die Versorgung noch in diesem Herbst auf den Weg zu bringen. Dies war notwendig geworden, da der Abschluss des Gesetzes durch die Opposition verfassungsrechtlich angezweifelt wurde. Die geplanten zusätzlichen Ausgaben für die psychotherapeutische Versorgung durch den Entschließungsantrag belaufen sich auf über 100 Millionen Euro. Dazu gehört insbesondere die Sicherstellung, dass begonnene Therapien nicht nur bis Ende 2027, sondern bis zum Abschluss der Behandlung fortgeführt werden können. Niemand soll eine notwendige Therapie aus budgetären oder formalen Gründen abbrechen müssen.
Außerdem ist uns der Schutz vulnerabler Patientengruppen außerordentlich wichtig. Deshalb setzen wir uns auch für dauerhafte Ausnahmeregelungen ein, damit Leistungen für Kinder und Jugendliche sowie für schwer psychisch erkrankte Menschen auch künftig extrabudgetär und damit ohne Beschränkungen vergütet werden können. Auch für Menschen mit besonders hohem und komplexem Behandlungsbedarf soll die Versorgung ausdrücklich abgesichert werden. Darüber hinaus planen wir bis Ende des Jahres die Frage von dringlichen Behandlungen im Rahmen von psychotherapeutischen Sprechstunden von der gemeinsamen Selbstverwaltung definieren zu lassen. Dies wird sicherstellen, dass die Betroffenen schnelleren Zugang zur Versorgung erhalten.
Zudem haben wir auch den Zugang zur Psychotherapie verbessert. Bereits mit dem verabschiedeten Gesetz wurde die Pflicht zum Konsiliarbericht in bestimmten Fällen abgeschafft, um unnötige Hürden abzubauen.
Meine Fraktion teilt die Auffassung, dass eine gute psychotherapeutische Versorgung nicht nur menschlich geboten, sondern auch gesundheitspolitisch und volkswirtschaftlich richtig ist. Eine frühzeitige und kontinuierliche Behandlung hilft, Chronifizierungen zu vermeiden, Leid zu verringern und langfristig höhere Folgekosten zu verhindern.
Wir werden die Auswirkungen der gesetzlichen Änderungen aufmerksam begleiten und uns weiterhin dafür einsetzen, dass notwendige finanzielle Konsolidierungsmaßnahmen nicht zulasten psychisch erkrankter Menschen gehen.
Mit freundlichen Grüßen
Carmen Wegge
