Welche Weisung erhält Deutschlands Vertretung im EU-Rat in Bezug auf die CSA-Verordnung (Ja/Nein/Enthaltung)? Wird sie veröffentlicht? Lehnen Sie anlasslose Chatkontrolle ab?
Sehr geehrte Frau Wegge,
die Verhandlungen zur CSA-Verordnung (Chatkontrolle) befinden sich in der Schlussphase. Justizministerin Hubig erklärte im Oktober 2025, eine anlasslose Chatkontrolle müsse in einem Rechtsstaat tabu sein und Deutschland werde einer solchen Regelung auf EU-Ebene nicht zustimmen. Das Bundesinnenministerium verweist hingegen darauf, dass innerhalb der Bundesregierung bislang keine Einigung besteht.
In Deutschland ist das Fernmeldegeheimnis als Grundrecht in Artikel 10 des Grundgesetzes (GG) verankert. Es schützt vor staatlicher Überwachung und verpflichtet private Telekommunikationsanbieter zur Vertraulichkeit. Es garantiert, dass Inhalte und Umstände von E-Mails und Messengern privat bleiben. Hier werden eindeutig Grenzen überschritten!
Daher bitte ich um Auskunft, welche Weisung die Bundesregierung der Ständigen Vertretung Deutschlands im EU-Rat erteilt. Wird diese Weisung veröffentlicht? Falls nicht, warum?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr S.
Vielen Dank für Ihre Frage.
Ich setze mich seit vielen Jahren gegen die sogenannte Chatkontrolle ein und bin daher sehr erleichtert, dass im Rat im Oktober 2025 keine Mehrheit für den Entwurf der EU-Kommission gefunden wurde. Anlasslose Kommunikationsüberwachung muss in einem Rechtsstaat tabu sein. Der Staat darf Messenger auch nicht dazu zwingen, Nachrichten vor Versendung massenhaft mitzulesen. Solchen Vorschlägen wird Deutschland auf EU-Ebene auch weiterhin nicht zustimmen. Aktuell findet der Trilog statt, also die Verhandlungen zwischen europäischem Parlament, der Kommission und dem Rat. Die Weisungen werden üblicherweise nicht veröffentlicht, um die Vertraulichkeit der Verhandlungen zu bewahren.
Als SPD-Bundestagsfraktion sind wir uns der großen Bedeutung des Fernmeldegeheimnisses und des Schutzes vor staatlicher Überwachung der Kommunikation aller Bürger*innen bewusst. Gleichzeitig unterstützen wir das Anliegen, Missbrauchsdarstellungen wirksam zu bekämpfen – eine klare Rechtsgrundlage und ein koordiniertes europäisches Vorgehen sind dafür unabdingbar. Sexualisierte Gewalt an Kindern muss konsequent und effektiv verfolgt und noch andauernder Missbrauch verhindert werden. Die SPD-Bundestagsfraktion hat bereits in der letzten Legislaturperiode zu Beginn der Debatte um die Chatkontrolle umfangreiche Vorschläge erarbeitet, wie Kinder vor sexualisierter Gewalt besser geschützt werden können. Diese Position können Sie gerne lesen unter: https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/position-kinder-vor-sexualisierter-gewalt-schuetzen.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Carmen Wegge
