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Stimmen sie der automatischen Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung zu und falls ja, aus welchen Gründen?

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Carmen Wegge
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Frage von David S. •

Stimmen sie der automatischen Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung zu und falls ja, aus welchen Gründen?

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr S.,

               

vielen Dank für Ihre Frage. Das Rentensystem braucht eine Reform, und mit der Rentenkommission hat in den vergangenen Monaten ein Expert*innengremium getagt und nun einen Bericht vorgelegt. Dieser liegt nun beim Ministerium für Arbeit und Soziales und soll dort die Grundlage für einen Gesetzentwurf werden, der dann dem Bundestag zugeleitet wird, sobald er im Kabinett beschlossen wurde.

               

Der wichtigste Punkt des Berichts ist aus meiner Sicht der Vorschlag einer Erwerbstätigenversicherung, in die perspektivisch Beamt*innen, Abgeordnete, Selbstständige und Angestellte einzahlen sollen. Auch das Gesamtversorgungsniveau als Zielgröße mit einer Nettoersatzquote von mindestens 70%, die stabilen Rentenbeträge und die Vorhaben gegen Altersarmut bewerte ich positiv, und auch die Kapitalrente könnte sich positiv auswirken.

               

Klar ist: Um den demografischen Wandel auszugleichen, mussten Maßnahmen getroffen werden, um die Einnahmenseite der Rentenkasse zu erhöhen. Zum einen wird das mit der Erweiterung des Beitragszahlerkreises geschehen, aber weil diese Maßnahme nicht von heute auf morgen greifen kann, braucht es zusätzliche Regelungen. Um eine pauschale Erhöhung des Renteneintrittsalters zu vermeiden, wurden verschiedene Mechanismen geprüft. Das Ergebnis, die Rente an die Lebenserwartung zu koppeln, ist aus meiner Sicht nicht die beste Lösung, denn die Lebenserwartung steigt nicht für alle Menschen gleich, sondern ist stark von Beruf, Einkommen und Vermögen abhängig. Zudem beginnen Menschen, besonders in körperlich anspruchsvollen Berufen, deutlich früher zu arbeiten als Menschen nach einem langen akademischen Bildungsweg, der in der Regel in gut bezahlten und körperlich schonenderen Berufen mündet. Deshalb wäre die Kopplung an die Lebensarbeitszeit aus meiner Sicht der bessere Weg gewesen. Das wurde von der Kommission leider nicht so bewertet.

               

Die Kopplung an die Lebensarbeitszeit und der Wegfall der Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren sind allein für sich stehend keine gute Lösung. Allerdings muss man sich mit Blick auf die Zahlen eingestehen, dass die Rente mit 63 nicht von den Menschen im Handwerk genutzt wurde, für die sie eigentlich gedacht war. Damit niemand über die altersbedingte körperliche Belastungsgrenze hinaus arbeiten muss, soll es eine Regelung geben, nach der Personen in körperlich anstrengenden Berufen früher über die Erwerbsminderungs- bzw. Berufsunfähigkeitsrente verrentet werden können. Die konkrete Ausgestaltung muss sicherstellen, dass dieser Prozess unbürokratisch und ohne aufwendige Nachweise vonstattengeht. Damit hierfür eine gute Regelung getroffen werden kann, wird es im Ministerium und anschließend auch in den parlamentarischen Beratungen Expert*innenanhörungen geben.

               

Die Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung kann nur gerecht sein, wenn es ausreichende Möglichkeiten für Menschen gibt, die lange und schwer gearbeitet haben, in Rente zu gehen, bevor sie körperliche Schäden davontragen. Eine gute Lösung kann sogar besser wirken als die pauschale Rente nach 45 Beitragsjahren. 

               

Ich kann Ihnen versichern, dass ich mich in den parlamentarischen Beratungen für eine gerechte Ausgestaltung einsetzen werde.

 

Mit freundlichen Grüßen

Carmen Wegge

 

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