Die LEG geht u. a. gegen Mieter, die ihr Zurückbehaltungsrecht für NK-Nachzahlungen zur Belegeinsicht geltend machen, aggressiv vor (bis Inkasso). Wen schützt Ihr Enteignungsverbot auf Landesebene?
Quellen:
Enteignung von Wohnungskonzernen soll verboten werden – rbb24.de
Nebenkosten: LEG überzieht MieterInnen mit rechtswidrigen Mahnschreiben – MieterInnenverein Witten und Umg. e.V.
https://www.mvwit.de/nebenkosten-leg-ueberzieht-mieterinnen-mit-unbegruendeten-mahnschreiben/
LEG missachtet Mieterrechte – mvwit.de
https://www.mvwit.de/leg-missachtet-mieterrechte/
LEG Immobilien unter Verdacht: Falsche Heizkostenabrechnungen in der Weststadt? – Die Linke unterstützt Mieter*innen: Die Linke Braunschweig
Für hohe Dividenden treibt die LEG Mieten an und missachtet Mieterrechte – MieterAKTIONärIn
https://xn--mieteraktionrin-clb.de/leg-missachtet-mieterrechte/
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Zuschrift zu diesem wichtigen wohnungspolitischen Thema. Das geplante Enteignungsverbot halte ich sowohl politisch als auch für juristisch für herausfordernd.
Die wohnungspolitischen Vorhaben der Bundesregierung senden widersprüchliche Signale. Die geplante Wohnungsbaugesellschaft für bezahlbares Wohnen begrüße ich ausdrücklich – mehr öffentlicher Wohnraum ist überfällig. Gleichzeitig beabsichtigt das Kabinett, den Ländern die Möglichkeit zur Vergesellschaftung privater Wohnungsbestände gesetzlich zu nehmen. Als Begründung wird der Schutz des privaten Wohnungsbaus angeführt, tatsächlich geht es dabei aber um Immobilienkonzerne.
Der Fehlschluss, der meiner Ansicht nach gemacht wird, liegt darin, dass nicht erkannt wird, dass die Wohnraumkrise in vielen deutschen Städten nicht durch mehr Großinvestor*innen gelöst wird, sondern eben das Ergebnis jahrzehntelanger Spekulation, systematisch steigender Mieten durch Profitinteressen und zu wenig kommunalen Wohnbau ist.
Wer die Vergesellschaftung pauschal ausschließt, beraubt den demokratischen Rechtsstaat eines zentralen Instruments, um auf extreme Marktkonzentrationen reagieren zu können. Bezahlbares Wohnen entsteht nicht durch Marktanreize allein – es braucht eine handlungsfähige öffentliche Hand, wirksamen Mieterschutz und den konsequenten Ausbau gemeinwohlorientierter Strukturen.
Hinzu kommen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken: Art. 15 GG sieht die Möglichkeit zur Vergesellschaftung ausdrücklich. Ein bundesgesetzliches Verbot von Enteignungen auf Landesebene ist mit dem grundgesetzlichen Kompetenzgefüge schwer zu vereinbaren. Der Bund würde den Ländern untersagen, von ihrer Gesetzgebungskompetenz Gebrauch zu machen. Das halte ich für verfassungsrechtlich schwer begründbar.
Mit freundlichen Grüßen
Carmen Wegge
