Wann startet die SPD endlich die Abstimmung für die Prüfung eines AfD Verbots im Bundestag oder im Bundesrat?
Sehr geehrte Frau Wegge,
die Zeit rennt uns davon. In einen Monat finden viele wichtige Wahlen statt. In Sachsen-Anhalt ist es erstmals möglich, dass die AfD in Regierung geht, entweder mit der absoluten Mehrheit oder mithilfe von BSW. Die Regierung scheint auch auf diese Situation nicht vorbereitet zu sein.
Mit der AfD in einer Regierung wäre es die erste rechtsextreme Regierung seit 81 Jahren. Die AfD wird zunehmend aggressiver. Wann hat die SPD den Mut eine Abstimmung für die Prüfung des AfD Verbots zu starten? Immer mehr Leute befürworten ein Verfahren. Zuletzt auch einige, die komplett dagegen waren, sind jetzt dafür.
Uns kommt eine große Gefahr aktuell zugerannt und wir warten nur drauf zertrampelt zu werden.
Ich kenne immer mehr Leute, die deshalb Deutschland verlassen wollen. Es sind alles schlaue Menschen mit großen Ambitionen. Die Regierung unter Merz und der Zuwachs der AfD macht denen jegliche Hoffnung auf eine gute Zukunft in Deutschland weg.
Sehr geehrter Herr L.,
vielen Dank für Ihre Frage und dafür, dass Sie sich so eindringlich um den Schutz unserer Demokratie sorgen. Ich nehme Ihre Schilderung der Lage in den ostdeutschen Bundesländern und Ihre Sorge vor einer rechtsextremen Regierungsbeteiligung sehr ernst.
Wie Sie, sehe auch ich in der AfD eine rechtsextreme Partei, die unsere freie Gesellschaft systematisch angreift, Rassismus normalisiert, demokratische Institutionen verächtlich macht und darauf abzielt, die freiheitliche demokratische Grundordnung von innen heraus zu beseitigen. Die aktuelle Einstufung der AfD durch die Verfassungsschutzbehörden und das Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), das die AfD nach wissenschaftlichen Maßstäben als verfassungswidrige Partei bewertet, bestärken mich in dieser Einschätzung.
Über ein Parteiverbot entscheidet allein das Bundesverfassungsgericht, und ein solcher Antrag kann nur von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung gestellt werden. Ein Antrag muss ausdrücklich auf ein Verbot der Partei zielen und bereits mit einer umfassend ausgearbeiteten Begründung und einer belastbaren Beweisgrundlage nach Karlsruhe gehen.
Schon in der vergangenen Legislaturperiode haben Abgeordnete aus mehreren demokratischen Fraktionen (darunter auch ich) einen Gruppenantrag vorbereitet, der die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD nach Artikel 21 Grundgesetz zum Ziel hatte. Die damalige vorgezogene Bundestagswahl hat verhindert, dass dieser Antrag noch zur Abstimmung kam. Das neue Gutachten der GFF bestärkt uns nun ausdrücklich darin, diesen Weg weiterzuverfolgen und einen erneuten Anlauf zu unternehmen.
Ein Parteiverbot ist das schärfste Schwert unserer wehrhaften Demokratie und unterliegt daher sehr hohen rechtlichen Hürden. Das Bundesverfassungsgericht verlangt konkrete, gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass eine Partei planvoll darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen, und dass ihr Handeln zumindest möglich erscheinen lässt, erfolgreich zu sein. Ein unzureichend vorbereiteter Antrag, der in Karlsruhe scheitert, könnte der AfD sogar nutzen und unsere Demokratie schwächen. Ein solches Risiko dürfen wir nicht eingehen.
Deshalb setze ich mich aktuell dafür ein, dass wir eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einsetzen, die Beweismaterial zur AfD systematisch sammelt, bewertet und aufbereitet, um einen tragfähigen, gut begründeten Antrag vorzubereiten. In eine solche Beweisgrundlage müssen neben den Erkenntnissen unabhängiger Expert*innen (wie dem GFF-Gutachten) auch die Beobachtungen der Verfassungsschutzbehörden und weiterer zuständiger Stellen einfließen.
Als Bundestagsabgeordnete arbeite ich in meiner Fraktion und im Gespräch mit Kolleg*innen anderer demokratischer Fraktionen daran, dass wir gemeinsam die Verantwortung übernehmen, diesen Weg zu einem Verfahren in Karlsruhe zu ebnen. Die Zeit des Zögerns muss vorbei sein, und wir Demokrat*innen müssen die Bedrohung unserer freiheitlichen Ordnung mit allen Mitteln des Rechtsstaates ernst nehmen.
Zugleich darf ein mögliches Parteiverbot nicht die einzige Antwort auf den Rechtsextremismus sein. Die SPD hat sich auch in dieser Legislaturperiode bereits für zahlreiche Instrumente der wehrhaften Demokratie stark gemacht. Dazu gehören etwa Maßnahmen, um zu verhindern, dass zentrale Ämter im Bundestag in die Hände von Verfassungsfeinden gelangen. Wir treiben den Aktionsplan gegen Rechtsextremismus voran, stärken den Verfassungsschutz bei der Aufklärung rechtsextremer Netzwerke, entziehen Rechtsextremisten konsequent die Waffen und unterstützen zivilgesellschaftliche Initiativen, die jeden Tag für Demokratie und Vielfalt eintreten.
Mir ist bewusst, wie belastend die aktuelle Situation für viele Menschen ist. Gerade für diejenigen, die von der AfD bedroht oder abgewertet werden und für engagierte Demokrat*innen, die Anfeindungen und Gewalt erleben. Wenn Sie schildern, dass immer mehr Menschen darüber nachdenken, Deutschland zu verlassen, weil sie um ihre Zukunft fürchten, kann ich diese Gefühle nachvollziehen. Zugleich möchte ich Sie ermutigen, weiter hier zu bleiben und gemeinsam mit uns für eine starke, solidarische und wehrhafte Demokratie zu kämpfen. Unsere Demokratie ist kein wehrloses System. Sie verfügt über juristische und politische Mittel, sich zu verteidigen.
Ich kann Ihnen versichern, dass ich mich weiter mit Nachdruck dafür einsetze, dass wir einen sorgfältig vorbereiteten Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD beim Bundesverfassungsgericht auf den Weg bringen.
Mit freundlichen Grüßen
Carmen Wegge
