Antwort 12.01.2022 von Delara Burkhardt SPD
Diskriminierung ist ein großes Wort, und wir sollten es nicht leichtfertig verwenden. 2G/2G+ ist lt. dt. AAG-Gesetz keine Diskriminierung.
Diskriminierung ist ein großes Wort, und wir sollten es nicht leichtfertig verwenden. 2G/2G+ ist lt. dt. AAG-Gesetz keine Diskriminierung.
Durch 2G+ reduziert sich die Wahrscheinlichkeit eines Ausbruchs noch stärker als nur bei 2G (...)
Es gilt in diesem Zusammenhang Fragen der verfassungsrechtlichen Umsetzung zu klären. Ob diese dann ähnlich wie in Österreich umgesetzt werden, kann ich Ihnen nicht derzeit jedoch nicht sagen.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Bundesnotbremse hat Sicherheit gegeben, wie weit der Rahmen des Gesetzgebers bei der Pandemiebekämpfung ist