Antwort 24.08.2020 von Luise Amtsberg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(...) Ärztliche Zwangsmaßnahmen im Rahmen einer betreuungsrechtlichen Unterbringung sind schwere Grundrechtseingriffe (...)
(...) Ärztliche Zwangsmaßnahmen im Rahmen einer betreuungsrechtlichen Unterbringung sind schwere Grundrechtseingriffe (...)
(...) eine Zwangseinweisung muss die Ultima Ratio sein (...)
(...) psychiatrische Krankenhäuser verpflichten, Patientinnen und Patienten mit wiederkehrenden Krisen eine Behandlungsvereinbarung anzubieten (...)
(...) die zwangsweise Unterbringung von Menschen in einer psychiatrischen Einrichtung ist in manchen Fällen, wie Sie selbst sehr richtig sagen, notwendig (...)
(...) Zwangsmaßnahmen sind schwere Eingriffe in die Grundrechte von Menschen, die streng kontrolliert werden müssen (...)
(...) Diese werden derzeit von den Funknetzplanern überprüft, ob sie eine ausreichende Versorgung der Ortslage ermöglichen (...)