Antwort 28.11.2023 von Klaus Mack CDU
Eine Finanzierung aus den für die Folgen der Corona-Pandemie vorgesehenen Mitteln ist nicht mehr möglich. Zweifelsohne muss die Bundesregierung aber handeln.
Eine Finanzierung aus den für die Folgen der Corona-Pandemie vorgesehenen Mitteln ist nicht mehr möglich. Zweifelsohne muss die Bundesregierung aber handeln.
Inzwischen hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil zum Bundeshaushalt 2023 festgestellt, dass eine Umwidmung dieser Gelder gegen die Regeln der geltenden Schuldenbremse verstößt.
Viel zu wenig ist diesbezüglich passiert. Die Bundesregierung hat es sogar noch fertiggebracht, die Haushaltsmittel für die Gesundheitsforschung um mehr als 50 Millionen Euro zu reduzieren.
Sehr geehrte Fragestellerin,
bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an hermann-josef.tebroke@bundestag.de oder telefonisch 02202 93695-30.
Mit freundlichen Grüßen