Werden Sie sich für folgende Forderungen einsetzen?

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Martin Plum
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Frage von Celina P. •

Werden Sie sich für folgende Forderungen einsetzen?

Sehr geehrter Herr Plum,
können Sie sich bitte dafür einsetzen, dass die Mittel aus dem Coronatopf, die fälschlicherweise im Klimatopf gelandet sind, jetzt nach dem Urteil des BVG wieder im Coronatopf landen und da für die Forschung, Weiterbildung der Ärzte und Gutachter und Infrastrukturausbau zur Betreuung von Erkrankten an Postcovid, ME/CFS und PostVac eingesetzt werden? Diese Krankheiten sind in ihrem Ausmaß ( mehr als 2 Mio. Betroffene allein in Deutschland ) nicht nur persönliche Tragödien sondern auch mit enormen wirtschaftlichen Verlusten für unser Land verbunden. Wir befinden uns in einer stillen humanitären Katastrophe, ca. 2 Mio. Post-Covid-, ME/CFS- und Post-Vac -Erkrankte, ohne Therapie, Anlaufstellen und adäquate Versorgung. Viele schwer betroffen, hausgebunden oder sogar bettlägerig. Meist junge und trotzdem schon berufserfahrene Menschen wurden aus ihrer Arbeit gerissen und sind aufs Sozialsystem angewiesen, in das sie viel lieber einzahlen würden.

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Antwort von
CDU

Das Bundesverfassungsgericht hat in der vergangenen Woche erstmals entschieden, dass ein Haushaltsgesetz des Bundes verfassungswidrig und nichtig ist. Der gegen das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 gerichtete Normenkontrollantrag der Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion war erfolgreich.

Das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 wurde auf Vorschlag der Bundesregierung im Januar 2022 mit den Stimmen der Ampel-Koalition und gegen die Stimmen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Deutschen Bundestag beschlossen. Das Gesetz änderte das Haushaltsgesetz und den Bundeshaushaltsplan 2021 rückwirkend. Eine im Bundeshaushalt 2021 als Reaktion auf die Corona-Pandemie vorgesehene, jedoch im Haushaltsjahr 2021 nicht unmittelbar benötigte notlagenbedingte Kreditermächtigung in Höhe von 60 Milliarden Euro sollte durch eine Zuführung an den „Energie- und Klimafonds“, der zwischenzeitlich in „Klima- und Transformationsfonds“ umbenannt wurde, für künftige Haushaltsjahre nutzbar gemacht werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat in der vergangenen Woche entschieden, dass das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen an notlagenbedingte Kreditaufnahmen entspricht. Das Gesetz widerspreche unter anderem dem haushaltsrechtlichen Prinzip der Jährigkeit. Danach dürften Kreditermächtigungen nur bis zum Ende des Haushaltsjahres in Anspruch genommen werden. Anschließend verfielen sie grundsätzlich ersatzlos. Für notlagenbedingte Kreditermächtigungen existiere keine normierte Ausnahme von diesem Prinzip. Die faktisch unbegrenzte Weiternutzung von notlagenbedingten Kreditermächtigungen in nachfolgenden Haushaltsjahren ohne Anrechnung auf die „Schuldenbremse“ bei gleichzeitiger Anrechnung als „Schulden“ in einem zurückliegenden Haushaltsjahr sei daher unzulässig.

Ihr Anliegen, die als Reaktion auf die Corona-Pandemie vorgesehene, jedoch im Haushaltsjahr 2021 nicht unmittelbar benötigte notlagenbedingte Kreditermächtigung in Höhe von 60 Milliarden Euro jetzt „für die Forschung [und] Weiterbildung der Ärzte und Gutachter und [den] Infrastrukturausbau zur Betreuung von Erkrankten an Postcovid, ME/CFS und PostVac“ einzusetzen, kann ich nachvollziehen. Diese (Weiter-)Nutzung der notlagenbedingten Kreditermächtigung würde aber ebenfalls nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Denn die notlagenbedingte Kreditermächtigung ist nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit dem Ablauf des Haushaltsjahres 2021 ersatzlos verfallen.

Ihr grundsätzliches Anliegen, die Forschung zu Long- und Post-COVID, ME/CFS und Post-Vac-Syndrom sowie die Versorgung der betroffenen Patienten zu verbessern, ist aber berechtigt. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat deshalb bereits im Frühjahr 2023 ihre Anträge „Forschung zu Long COVID, ME/CFS und Post-Vac-Syndrom in Deutschland stärken“ (Bundestagsdrucksache 20/5983) und „Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Long- und Post-COVID sowie Post-Vac-Syndrom jetzt verbessern – Gesundheitliche Pandemiefolgen ernst nehmen“ (Bundestagsdrucksache 20/6707) in den Deutschen Bundestag eingebracht. Der erste Antrag wurde Anfang Juli 2023 mit dem Stimmen der Ampel-Koalition gegen die Stimmen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion abgelehnt. Der zweite Antrag ist noch nicht abschließend beraten worden.

Trotz der Ablehnung unseres ersten Antrags haben wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion am 7. November 2023 ein digitales Fachgespräch mit dem Titel „Long COVID, ME/CFS und Post-Vac-Syndrom: Durch mehr Forschung zurück ins Leben!“ durchgeführt. In dessen Mittelpunkt standen die Herausforderungen und Bedarfe der Grundlagenforschung. Denn bis heute fehlt es dafür an ausreichenden Geldern. Ohne sie kann es bei der Entwicklung von langersehnten Medikamenten und wirksamen Therapien keinen Fortschritt geben.

Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzen wir uns deshalb weiterhin für eine großangelegte Forschungsstrategie der Bundesregierung zu Long Covid, ME/CFS und Post-Vac-Syndrom und für eine bessere Versorgung der betroffenen Patienten und ihrer Angehörigen ein.

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