Was tun Sie dafür, dass es zu keiner Änderung am Informationsgesetz kommt, denn eine Änderung würde einen massiven Rückschritt in Sachen Transparenz u. Informationsfreiheit bedeuten.?
Transparenz staatlichen Handelns ist ein wichtiger Bestandteil demokratischer Kontrolle. Bürgerinnen und Bürger müssen nachvollziehen können, wie Behörden handeln und wie politische Entscheidungen vorbereitet werden. Gerade in einer Zeit, in der viele Menschen staatlichen Institutionen mit Skepsis begegnen, ist Vertrauen besonders wichtig. Dieses Vertrauen entsteht nicht durch weniger Nachvollziehbarkeit, sondern durch einen Staat, der handlungsfähig, rechtssicher und erklärbar bleibt.
Bislang gibt es keinen Gesetzentwurf und dementsprechend auch noch kein parlamentarisches Verfahren mit konkreten Änderungsvorschlägen am Informationsfreiheitsgesetz. Der Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“ von CDU, CSU und SPD sieht vor, das Gesetz „mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung“ zu reformieren. Genau daran wird sich eine zukünftige Reform messen lassen müssen.
Das Informationsfreiheitsgesetz wird somit auch in Zukunft ein wichtiges Instrument demokratischer Kontrolle bleiben. Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig hat im Deutschen Bundestag ebenfalls ausdrücklich betont, dass es das Informationsfreiheitsgesetz weiter geben wird und dass die Bundesregierung weiterhin transparent Rechenschaft über ihr Tun ablegen muss.
Gleichzeitig ist es jedoch auch nicht richtig, bestehende Probleme auszublenden. Das Informationsfreiheitsgesetz muss so ausgestaltet sein, dass es seinen Zweck erfüllt, ohne Behörden unverhältnismäßig zu belasten oder Missbrauch zu erleichtern. Gerade sensible Bereiche wie Kritische Infrastruktur, Spionageabwehr, Terrorismusbekämpfung oder sicherheitsrelevante Forschung verdienen besonderen Schutz. Auch Beschäftigte in Behörden müssen vor Anfeindungen und Bedrohungen geschützt werden können. Transparenz und staatliche Resilienz stehen dabei nicht im Widerspruch zueinander. Beides muss in einem freiheitlichen Rechtsstaat sorgfältig austariert werden.
Auch beim Thema Gebühren kommt es auf die konkrete Ausgestaltung an. Gerade in Zeiten angespannter öffentlicher Haushalte können sehr aufwändige Verwaltungsleistungen schlicht nicht dauerhaft nahezu kostenfrei in unbegrenztem Umfang bereitgestellt werden. Ebenso klar ist aber, dass der Informationszugang nicht faktisch unbezahlbar werden darf. Eine freie journalistische Recherche und berechtigte Bürgeranfragen müssen weiterhin möglich und bezahlbar bleiben.
Als Mitglied des Deutschen Bundestages werde ich das weitere Verfahren daher aufmerksam begleiten. Sobald ein konkreter Gesetzentwurf vorliegt, wird genau zu prüfen sein, ob er dem im Koalitionsvertrag formulierten Anspruch gerecht wird, das Informationsfreiheitsgesetz mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung weiterzuentwickeln und zugleich den Zugang zu amtlichen Informationen zu wahren.
