
Antwort ausstehend von Joachim Streit FREIE WÄHLER

Nebentätigkeiten sollten mindestens bei Unternehmen und Lobbyorganisationen untersagt sein. Alle Einkünfte müssen offengelegt werden.
Das Abgeordnetengesetz bestimmt, dass die Ausübung des Mandats im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Bundestages steht und Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art neben dem Mandat grundsätzlich zulässig sind. Dazu gehören auch Honorare für Vorträge bzw. Einnahmen aus Publikationen.

Grundsätzlich sehe ich das ehrlich gesagt gleich wie Sie, denn die Diät ist auskömmlich und der Tag hat nur 24 Stunden.
Ich bin für ein Verbot bezahlter Nebenjobs für Abgeordnete.