Ein Parteienverbot ist nach unserer Rechtsordnung und den historischen Erfahrungen Deutschlands ein mögliches Instrument. Für ein solches Verbotsverfahren gibt es jedoch erhebliche verfassungsrechtliche Hürden. Zudem würde ein solches Verfahren wahrscheinlich Jahre in Anspruch nehmen. Und das demokratiefeindliche Gedankengut lässt sich nicht einfach verbieten. Selbstverständlich müssen aber alle verantwortlichen Verfassungsorgane die aktuellen Einschätzungen der Sicherheitsbehörden beständig im Blick behalten und die Argumente des Für und Wider eines Verbots sorgfältig abwägen.
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Antwort 08.07.2024 von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 12.01.2024 von Petra Nicolaisen CDU
Als überzeugte Demokratin stehe ich allen Bestrebungen entgegen, die unsere grundgesetzlich verbürgten Rechte und Freiheiten einschränken möchten
Antwort 08.07.2024 von Stefan Gelbhaar BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Demokratiefeindliches Gedankengut lässt sich nicht verbieten.
Antwort ausstehend von Klaus Lederer parteilos
Antwort 02.07.2024 von Konstantin Kuhle FDP
Die AfD wird seit mehreren Jahren durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) auf Bundesebene als Verdachtsfall eingestuft.
Antwort 22.01.2024 von Fritz Güntzler CDU
Eines muss uns aber klar sein: Der Rechtsextremismus verschwindet nicht durch einen solchen Antrag und auch nicht durch ein Verbotsverfahren.