Das Umweltbundesamt hat bereits erklärt, dass die Emissionen nach der IPCC-Logik den Staaten zugerechnet werden, auf deren Hoheitsgebiet die Lecks sich befinden
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Antwort 16.12.2022 von Stefan Wenzel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort ausstehend von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 11.07.2023 von Martin Schirdewan Die Linke
Vermutungen darüber, wer der Täter war, sind beim jetzigen Erkenntnisstand volkkommen verständlich, aber nicht hilfreich
Antwort 28.11.2022 von Sonja Eichwede SPD
Die Pipeline Nordstream 2 steht im Eigentum des russischen Staatskonzerns Gazprom. Von daher könnte Schadensersatz aufgrund des Schadens an der Pipeline nicht durch die Bundesrepublik gegenüber einem für den Schaden Verantwortlichen gefordert werden
Antwort 15.11.2022 von Peter Boehringer AfD
Alleine über den noch intakten Strang von North Stream 2 könnten etwa 30 Millionen Haushalte in Deutschland weiterhin / wieder mit Gas versorgt werden. Im Winter kann dies Kältetote und Brownouts und Massenarbeitslosigkeit durch Firmenabwanderung verhindern.
Antwort ausstehend von Gregor Gysi Die Linke