In Deutschland hat die Generalbundesanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren zur Sabotage an der Nord Stream-Pipeline eingeleitet. Es obliegt den ermittelnden Institutionen und der Rechtsprechung sich zu Verdachtsmomenten zu äußern.
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Das Umweltbundesamt hat bereits erklärt, dass die Emissionen nach der IPCC-Logik den Staaten zugerechnet werden, auf deren Hoheitsgebiet die Lecks sich befinden
Vermutungen darüber, wer der Täter war, sind beim jetzigen Erkenntnisstand volkkommen verständlich, aber nicht hilfreich
Die Pipeline Nordstream 2 steht im Eigentum des russischen Staatskonzerns Gazprom. Von daher könnte Schadensersatz aufgrund des Schadens an der Pipeline nicht durch die Bundesrepublik gegenüber einem für den Schaden Verantwortlichen gefordert werden
Alleine über den noch intakten Strang von North Stream 2 könnten etwa 30 Millionen Haushalte in Deutschland weiterhin / wieder mit Gas versorgt werden. Im Winter kann dies Kältetote und Brownouts und Massenarbeitslosigkeit durch Firmenabwanderung verhindern.