Antwort 30.10.2023 von Jens Guth SPD
Ich halte - zum jetzigen Zeitpunkt - nichts von einem Verbotsverfahren!
Ich halte - zum jetzigen Zeitpunkt - nichts von einem Verbotsverfahren!
Sehr geehrte Frau W.,
Ein Verbot der AfD wird es nicht geben!
Daher kann ein solches Verfahren nur dann in Betracht gezogen werden, wenn die strengen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts tatsächlich erfüllt werden und damit alle Voraussetzungen für ein erfolgreiches Verfahren vorliegen. Hier bedarf es einer umfassenden und mit größter Sorgfalt betriebenen Prüfung.