Antwort 27.08.2025 von Johann Saathoff SPD
In diesem Zusammenhang hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart nach meiner Information keine Anhaltspunkte für ein verfolgbares strafbares Verhalten feststellen können.
In diesem Zusammenhang hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart nach meiner Information keine Anhaltspunkte für ein verfolgbares strafbares Verhalten feststellen können.
Sehr geehrter Herr C.,
Ihren Hinweis werde ich in zukünftige Beratungen zum WEG berücksichtigen und selbstverständlich die praktischen Auswirkungen weiterhin verfolgen.