Antwort 11.01.2026 von Christoph Ploß CDU
Ihre Darstellung teile ich nicht.
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Vielen Dank für Ihre Frage. Weisungsabhängigkeit der Staatsanwaltschaften ist gesetzlich geregelt. Brandenburg stärkt seit 2025 Transparenz durch Schriftform.
Die Unabhängigkeit der Justiz ist ein hohes Gut. Um sie zu schützen, werden wir das ministerielle Weisungsrecht an Staatsanwält*innen transparent ausgestalten.
Genau dort liegt ein zentraler Schwachpunkt des Regierungsentwurfs.
Wir entwickeln das Verfahren unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH weiter.