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Was hat die Landesregierung bisher konkret zur vollen Operationalisierung & Umsetzung des Art. 12 UN-BRK ("Gleiche Anerkennung vor dem Recht") getan? Ist das "Stellvertreter"-Konzept zeitgemäß?

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Dennis Sonne
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Frage von Felix H. •

Was hat die Landesregierung bisher konkret zur vollen Operationalisierung & Umsetzung des Art. 12 UN-BRK ("Gleiche Anerkennung vor dem Recht") getan? Ist das "Stellvertreter"-Konzept zeitgemäß?

Was hat das Land bisher zur vollen Umsetzung & Operationalisierung des Art. 12 UN-Behindertenrechtskonvention ("Gleiche Anerkennung vor dem Recht") getan, konkret zur Abkehr von justiz. Stellvertreter-Praxis gegen den Betroffenen-Willen?

Ob die Rechtspraxis "von der Konzeption des Artikel 12 UN-BRK entsprechen, erscheint fraglich, auch wenn die betreuende Person im Innenverhältnis das Wohl und die Wünsche des betreuten Menschen zu berücksichtigen und sich die Betreuerbestellung stets am Grundsatz der Erforderlichkeit zu orientieren hat. Allgemein ist umstritten, inwiefern das Betreuungsrecht hinsichtlich der Voraussetzungen einer gesetzlichen Stellvertretung sowie einzelner Bestimmungen [...] mit Artikel 12 UN-BRK vereinbar ist." Loytved/Frerichs, Zur rechtlichen Handlungsfähigkeit von Menschen mit Behinderung im Verwaltungs- und Gerichtsverfahren, in: Aichele (Hg.), Das Menschenrecht auf gleiche Anerkennung vor dem Recht. Art. 12 der UN-Behindertenrechtskonvention, Nomos 2013, S. 135

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