In solchen Fällen wird die Kostenübernahme in der Regel direkt über die Gesundheitskarte abgerechnet. Die Indikation stellt der Facharzt. Diese Regelung unterstütze ich.
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Die Einführung eines Beitragszuschusses zu einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung (sog. „pauschale Beihilfe“ oder „Hamburger Modell“) ist nicht erforderlich, da die privaten Krankenversicherungsunternehmen trotz der systematischen Unterschiede beihilfeberechtigte Personen die Möglichkeit bieten, sich zu finanziell tragbaren Bedingungen im System der PKV zu versichern.
Die CDU steht klar hinter dem Berufsbeamtentum mit seinen drei Säulen aus Alimentation, Beihilfe und Versorgung.
Ich werde mich zusammen mit meiner Fraktion auch in dieser Legislaturperiode weiterhin für eine flächendeckende Prävention einsetzen und bin bestrebt, diese Themen auf die politische Agenda zu setzen.
Die Ablösung der herkömmlichen Beihilfe durch ein Beihilfesystem, das sich wie ein Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag auswirkt, würde zu einem gleichzeitigen Wegfall sonstiger Beihilfeansprüche führen. Krankheitsbedingte Mehrbelastungen, die nicht durch GKV-Leistungen gedeckt sind, müssten gegebenenfalls aus eigenen Mitteln bestritten werden.