Antwort 28.11.2024 von Johannes Marxen AfD
Es war kein Rasierschaum
Es war kein Rasierschaum
Auf der Grundlage von § 15 des Abgeordnetengesetzes wurden zum 01.07.2024 die Abgeordnetenbezüge angepasst:
Höhe der Abgeordnetenbezüge nach § 5 Abs. 1 AbgG NRW: 10.917,77 Euro
zusätzlich abzuführende Beiträge an das Versorgungswerk: 2.880,12 Euro
Wichtig sind für mich die Themenbereiche Arbeit, Wohnen und Bildung