Antwort 09.07.2025 von Swantje Michaelsen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das widerspricht schlicht den grundlegenden Prinzipien journalistischen Arbeitens und der journalistischen Sorgfaltspflicht.
Das widerspricht schlicht den grundlegenden Prinzipien journalistischen Arbeitens und der journalistischen Sorgfaltspflicht.
Journalistische Standards müssen eingehalten werden – insbesondere, wenn es um die Unterscheidung zwischen Fakten und Fiktion geht.
Bei den beschriebenen Fällen handelt es sich augenscheinlich um Verstöße gegen ethische Grundsätze des Journalismus.
Das Recht auf freie Meinungsäußerung muss immer oberste Priorität haben.