Antwort 23.01.2024 von Jürgen Lenders FDP
Die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug liegt bei den Ländern. Es bleibt insoweit bei der bisherigen Rechtslage.
Die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug liegt bei den Ländern. Es bleibt insoweit bei der bisherigen Rechtslage.
Mir ist so eine Liste nicht bekannt
Wäre die Staatsanwaltschaft nicht überlastet, müsste sie nicht so viele Verfahren einstellen und priorisieren.
https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/vorgaenge/90999/kriterien/1
Im Fall der JVA Hünfeld hat sich die grüne Landtagsfraktion kritisch geäußert.
Die Verfassung gebietet, den Strafvollzug auf das Ziel der Resozialisierung der Gefangenen hin auszurichten.