Antwort 05.02.2026 von Jürgen Hardt CDU
Mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung haben wir die rechtlichen Möglichkeiten für die Aktivierung von bestehendem Wohnraum deutlich erweitert.
Mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung haben wir die rechtlichen Möglichkeiten für die Aktivierung von bestehendem Wohnraum deutlich erweitert.
Mit dem Bau-Turbo, der kürzlich in Kraft getreten ist, kommt nun Tempo ins Bauen.
Um bezahlbaren Wohnraum für alle zu sichern, kann eine Gesetzesentwicklung in Anlehnung an genannten GG-Artikel, Absatz 3, möglich sein, die auch eine Enteignung großer Wohnungskonzerne im Sinne der Allgemeinheit beinhaltet
Die Politik kann den Rahmen setzen und verbessern. Es wäre aber ein Trugschluss, dass die Bundesregierung die Probleme ohne private Investoren und die Branche lösen könnte.