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Das Paul-Ehrlich-Institut hat mit Datum vom 18.08.25 die beigefügte Stellungnahme zur Auswertung der SaveVac-Studie veröffentlicht.
Nach den geltenden gesetzlichen Regelungen, insbesondere dem Medienstaatsvertrag, dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sowie speziellen Vorschriften für Arzneimittelwerbung, ist ausgeschlossen, dass für unseriöse oder gesundheitlich fragwürdige Impfstoffe im TV geworben wird.
Die AfD-Bundestagsfraktion setzt sich daher für den Schutz der Bürger vor irreführender oder unangemessener Impfwerbung ein und fordert eine konsequente Anwendung und Durchsetzung der bestehenden gesetzlichen Regelungen
Die CDU erkennt die Risiken, die mit dem „Geschäft mit der Angst“ einhergehen, und wird sich weiterhin für einen verlässlichen Arzneimittelmarkt stark machen.