Konservative und Sozialdemokraten haben unterschiedliche Sichtweisen beim Thema Einbürgerung. Deshalb haben wir dieses Thema in den Koalitionsverhandlungen ausführlich besprochen und uns darauf verständigt, dass die 3-Jahres-Einbürgerung abgeschafft wird, alle anderen Aspekte des Einbürgerungsrechts aber erhalten bleiben. Dieser Kompromiss steht, es wird keine weiteren Änderungen geben.
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Auf der Bundesebene setze ich mich weiterhin dafür ein, dass das Bundesinnenministerium die bundesweite Digitalisierung der Einbürgerungsbehörden weiter vorantreibt. Ansonsten sind die Handlungsspielräume des Bundes aber begrenzt, da die Umsetzung des Einbürgerungsrechts in den Ländern und Kommunen liegt.
Grundsätzlich liegt die Verantwortung der Prozesse bei den Ländern. Dies ist auch der Grund, weshalb es eine sehr große Spanne bei den Bearbeitungszeiten von Einbürgerungsanträgen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren gibt.
Gleichwohl werden Einbürgerungsverfahren in der föderalen Ordnung von Ländern und Kommunen umgesetzt. Der Bund kann hier nicht in die Personalhoheit der Länder und Gemeinden eingreifen oder diesen im Detail vorschreiben, wie sie ihre Verwaltung zu organisieren haben.
Was es allerdings nicht mehr gibt, ist eine schnellere Einbürgerung bei besonders guten Sprachkenntnissen.
Für die Einbürgerung sind bereits jetzt Deutschkenntnisse auf B2-Niveau gesetzlich vorgeschrieben.