Antwort 12.01.2026 von Sylvia Rietenberg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Es trifft leider zu, dass die Bearbeitungszeiten in Münster derzeit eine erhebliche Belastungsprobe darstellen.
Es trifft leider zu, dass die Bearbeitungszeiten in Münster derzeit eine erhebliche Belastungsprobe darstellen.
Die Miteinbürgerung gilt für alle minderjährigen Kinder, also auch zwischen 16 und 18 Jahren.
Sie müssen also in der Beantragung sehr spezifisch auf die Situation eingehen.
Hier hat die SPD sich in der letzten Staatsangehörigkeitsreform dafür eingesetzt, dass die Ermessenseinbürgerung stärker für Menschen geöffnet wird, die unverschuldet ihren Lebensunterhalt nicht decken können.
Für dieses Vorgehen habe ich mich angesichts der nicht mehr abzuwendenden Abschaffung der 3-Jahres-Einbürgerung eingesetzt und das Bundesinnenministerium hat den Ländern am 1. Oktober 2025 dieses Vorgehen per Rundschreiben empfohlen.