Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
(...) der Eindruck, die Aufklärung der Missbrauchsfälle werde der Kirche überlassen, ist falsch. (...) Er kann durch Hinweise aus der Kirche, aber auch von Betroffenen kommen. (...)
(...) Es ist ein Verzeichnis der Akten anzufertigen, die vernichtet oder manipuliert wurden. Hier steht der Verdacht der Strafvereitelung mit einem Strafrahmen von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe im Raum. (...)
(...) 1. Es gibt keine Autonomie der Kirchen bei der Strafverfolgung – dies wäre rechtlich nach dem Grundgesetz nicht begründbar. Eine Paralleljustiz der Kirchen werden wir in strafrechtlichen Angelegenheiten nicht akzeptieren. (...)
(...) 1. Die Kirche hat keineswegs "volle Autonomie" in Sachen Strafverfolgung. Vielmehr gilt das deutsche Strafrecht hier ebenfalls und es wird, wie viele Urteile zeigen, auch umgesetzt. (...)
(...) auch ich bin an einer Aufklärung der Missbrauchsvorwürfe in der Kirche in höchstem Maße interessiert. (...)