Antwort 28.11.2024 von Joe Weingarten SPD
Der Dienst an der Waffe kann auch im Verteidigungsfall, nach Genehmigung des Antrags auf Kriegsdienstverweigerung, verweigert werden.
Der Dienst an der Waffe kann auch im Verteidigungsfall, nach Genehmigung des Antrags auf Kriegsdienstverweigerung, verweigert werden.
da das Artikelgesetz keine Begriffe wie „Kriegsdienstverweigerung“ oder „Wehrdienstverweigerer“ enthält, wird das von Ihnen angefragte Thema in Bezug auf Sanktionen dort nicht behandelt
Ich habe mir noch keine abschließende Meinung gebildet.
Ich halte es für notwendig und sinnvoll, dass im Zuge einer reformierten Wehrpflicht sowohl Männer als auch Frauen zum Dienst in der Bundeswehr eingezogen werden.
Deutschland soll nach unserer Ansicht, ähnlich wie in Skandinavien, zunächst alle mustern und dann diejenigen heranziehen, die wehrdiensttauglich sind und ihre Bereitschaft signalisieren.