Sehr geehrter Herr Blankemeyer,
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(...) Klar ist: Die Störerhaftung, wie sie heute angewendet wird, ist vor dem Hintergrund, dass die eigentliche Intention des Gesetzgebers, nämlich eine Befreiung all derjenigen von der Störerhaftung, die ihre Netze anderen nur zur Verfügung stellen, nicht mehr zur Anwendung kommt, stark reformbedürftig. (...) Bereits im Vorfeld der Vorlage der Digitalen Agenda wurde spekuliert, ob die Bundesregierung die Störerhaftung nur für kommerzielle Anbieter von WLANs abschaffen will. Nach wirren Aussagen der „drei federführenden Minister“ während der Vorstellung der Digitalen Agenda in der Bundespressekonferenz haben wir bei der Bundesregierung nachgehakt. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Frage zur Neuregelung des Telemediengesetzes. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist zu diesem Thema Folgendes vereinbart worden: „Die Potenziale von lokalen Funknetzen (WLAN) als Zugang zum Internet im öffentlichen Raum müssen ausgeschöpft werden. (...)
(...) Aus meiner Sicht wird dieser Kompromiss der Bundesregierung im Ergebnis zu deutlich mehr öffentlichen WLAN-Angeboten in Deutschland und auch in Köln führen, mehr Rechtssicherheit für WLAN-Anbieter schaffen und das Kommunikationsgeheimnis der Nutzerinnen und Nutzer von offenen WLANs besser schützen. (...) Gleichwohl gibt es noch offene Fragen. (...) mit Blick auf eine niedrigschwellige Einwilligung) und die Abgrenzungsprobleme zwischen geschäftsmäßigen und privaten Anbietern, wie Sie dies am Beispiel des Fördervereins Freie Netzwerke e. (...)
(...) Die Förderung offener WLAN-Angebote und eine Regelung der WLAN-Störerhaftung wird von der Wirtschaft grundsätzlich begrüßt. Dennoch wird kritisiert, dass die geplante Haftungsregelung Hotspot-Anbieter mit einer Vielzahl von Nutzern benachteiligen kann. Diese Gefahr besteht insbesondere bei den zu ergreifenden Sicherungspflichten, deren Ausgestaltung und Anwendung im Entwurf nur unzureichend klargestellt sind bzw. (...)