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(...) Dies bedeutet sowohl die Aufstockung finanzieller Ressourcen, als auch durch die Stärkung der Rolle der/des Tierschutzbeauftragten. Auf Bundesebene stehen wir für die gesetzliche Verankerung und vollumfängliche Ausweitung der Verbandsklagerechte für anerkannte Tierschutzvereinigungen im Sinne der Aarhus-Konvention. Gerade letzteres wäre ein wichtiger Schritt, um auch den von Ihnen angesprochenen Missständen beizukommen. (...)

(...) Dies gilt für Erzeugnisse aus konventioneller ebenso wie aus ökologischer Landwirtschaft. Wir wollen eine Brandenburger Marke für alle landwirtschaftlichen Produkte etablieren, damit der Verbraucher Lebensmittel aus der Region auf den ersten Blick erkennt. (...)
(...) So wollen wir den Tierschutz bereits bei Genehmigungsverfahren zur Geltung bringen und diesen im Betrieb auch sicherstellen. Wir wollen zudem deutlich mehr und unangekündigte Tierschutzkontrollen. Bisher werden Tierhaltungsbetriebe in Brandenburg im Durchschnitt nur alle 16,5 Jahre kontrolliert, mit Ankündigung und nur in Teilbereichen. (...)
(...) So wie viele meiner Kolleginnen und Kollegen in der Fraktion habe auch ich mir damals die Entscheidung, die Gesetzesänderung mitzutragen, nicht leicht gemacht. Denn Tierschutz ist für mich als Agrarpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion ein unverzichtbarer Bestandteil verantwortungsvoller Ernährungs-, Landwirtschafts- und Verbraucherpolitik und der pflegliche Umgang mit Tieren ist eine ethische Verpflichtung. Genau deshalb hat der Tierschutz unter unserer Regierungsverantwortung im Jahr 2002 Verfassungsrang bekommen. (...)