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Eine Vergewaltigung wird gemäß § 177 Absatz 6 StGB mit einer Freiheitsstrafe nicht unter 2 Jahren und bis zu 15 Jahre (§ 38 StGB) sanktioniert. Im Jugendstrafrecht beträgt die Freiheitsstrafe gemäß § 18 JGG bis zu 10 Jahre.
Klar ist: Vermisstenfälle müssen schnell aufgeklärt werden.
Wir fordern eine deutlich härtere Bestrafung von pädophilen Straftätern
Sportliche Großveranstaltungen tragen von sich aus Friedensbotschaften in sich. Ich halte eine Ausdehnung auf Friedensaktivisten nicht für zielführend.